Waldorf Frommer mahnt wegen TV-Serie The Following ab

Waldorf Frommer mahnt wegen TV-Serie The Following ab
23.07.2015101 Mal gelesen
Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung etwa von der TV-Serie The Following bekommen und wissen nicht, wie Sie verhalten sollen? Hier erfahren Sie mehr.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wegen Filesharings ab. Aktuell geht es um den die den Thriller The Following. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62 22083 Hamburg.

Geltend gemacht werden von Waldorf Frommer Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Kanzlei zeigt sich gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die die von Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen ohne Prüfung zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich daher.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8170 36 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

Sicher interessiert Sie auch unser nachfolgendes Angebot:

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot