Aktuell liegen uns unterschiedliche sog. Filesharing-Abmahnungen zur Bearbeitung vor. So liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei
Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Abgemahnt wird eine Rechtsverletzung an einer Folge der US-TV Serie "The Big Bang Theory - The Maternal Combustion"
Aber nicht nur Filme oder TV Serien werden abgemahnt. Weiter liegt uns z.B. eine Abmahnung der
Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin' Records aus den Niederlanden vor. Dieser Abmahnung soll eine Rechtsverletzung an dem Musiktitel "Martin Solveig & GTA - Intoxicated" vorausgegangen. Dieser Titel soll sich als Titel auf einem sog. Sampler, hier Bravo Hits Vol. 89" befunden haben.
Die Abmahnkanlzei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht.
Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den meisten Fällen.
Wir können innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagieren.
Wir verteidigen Filesharing-Abgemahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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