Notruf Abmahnung: Verteidigung gegen Waldorf Frommer ab Euro 180 pauschal. Aktuell: American Sniper

Notruf Abmahnung: Verteidigung gegen Waldorf Frommer ab Euro 180 pauschal. Aktuell: American Sniper
29.06.2015106 Mal gelesen
Außergerichtliche Verteidigung gegen Waldorf Frommer Abmahungen jetzt ab pauschal Euro 180 Euro. (Inklusiv Umsatzsteuer).

Sie finden unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ viele Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen.

Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen bezüglich des Films American Sniper.

American Sniper ist ein US-amerikanischer Spielfilm von Clint Eastwood aus dem Jahr 2014. Der Film behandelt die Lebensgeschichte des Scharfschützen Chris Kyle, der mit über 160 bestätigten Tötungen laut Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten der erfolgreichste amerikanische Scharfschütze ist.

Die Premiere des Films fand am 11. November 2014 im Rahmen des AFI Festivals in Los Angeles statt.[3] In den Kinos der Vereinigten Staaten lief er am 25. Dezember 2014 an; der Filmstart in Deutschland war am 26. Februar 2015.

Die Abmahnungen der Münchner Abmahnspezialisten Waldorf Frommer sind im Jahr 2015 nahezu alle identisch. Für vollständige Filme wird jeweils eine Zahlung von 850 € verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Mitunter verlangt Waldorf Frommer doch eine geringe Bezahlung, dann halten handelt es sich jedoch um einzelne Folgen einer Serie.

Abmahnungen sind wirtschaftliche immer riskant. Daher empfiehlt es sich, die Ansprüche im Detail zu prüfen. Vorsicht bei der Abgabe der Unterlassungserklärung. Eine Unterlassungserklärung birgt auch ein erhebliches Risiko (Vertragsstrafen).

Der abgemahnte Anschlussinhaber hat zwar grundsätzlich zu haften, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen:

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften.

Spezialisten gegen Waldorf Frommer - Abmahnungen wirksam bekämpfen.

Aktuell ist noch folgendes zu beachten.

Aufgrund aktueller Rechtsprechung der Landgerichte steigen die Streitwerte.

Verbraucher, die von Abmahnungen, wie etwa von Waldorf Frommer betroffen sind, stoßen in der Regel schnell auf § 97 Abs. 3 Urhebergesetz. Inhalt der Vorschrift ist, dass der Streitwert für urheberrechtliche Streitigkeiten auf 1000 € beschränkt ist. Allerdings wird selten weiter gelesen. Im Anschluss hat der Gesetzgeber in das Gesetz geschrieben, dass dies nur dann gilt, wenn der Streitwert in Höhe von 1000 € nicht unbillig ist.

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 21. April 2015, Aktenzeichen 17 O3 329/14 gerade diese Unbilligkeit angenommen.

Es ist daher kein Argument der Verteidigung, sich auf § 97 Abs. 3 Urhebergesetz zu berufen. Die Vorschrift ist auf Fälle, wie sie von Waldorf Frommer bearbeitet werden,  nicht anwendbar, da eine Beschränkung des Streitwertes auf 1000 € nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart unbillig wäre.

Das Landgericht Stuttgart hält die Streitwerte Deckelung auf Euro 1000 für unangemessen.. Bei der Veröffentlichung eines Werkes in einem sogenannten filesharing-System handele es sich um einen "schwerwiegenden urheberrechtlichen Verstoß, bei dem ein ganz erhebliches Interesse des Rechteinhabers an der Rechtsverfolgung".

Damit erhöhen sich die Kosten nach der aktuellen Rechtslage deutlich. Aber es gibt Hoffnung. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich das Haftungsprivileg für Familien nochmals bestätigt.

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