Notruf Abmahnung: Verteidigung gegen Waldorf Frommer ab Euro 180 pauschal. Aktuell: John Wick

Notruf Abmahnung: Verteidigung gegen Waldorf Frommer ab Euro 180 pauschal. Aktuell: John Wick
25.06.2015118 Mal gelesen
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Aktuelle Abmahnung:

  • "John Wick"

"John Wick" ist ein US-amerikanischer Action-Spielfilm aus dem Jahr 2014. Regie führten Chad Stahelski und David Leitch, wobei Leitch nicht in den Credits geführt wird. Die beiden hatten zuvor mit Hauptdarsteller Keanu Reeves als Stuntdoubles bei der Matrix-Trilogie zusammengearbeitet. Das Drehbuch stammt von Derek Kolstad.

In Deutschland startete der Film am 29. Januar 2015. In der deutschsprachigen Schweiz war Kinostart am 12. Februar 2015.

Die Abmahnungen von Waldorf Frommer haben im Jahr 2015 regelmäßig den identischen Wortlaut.

Es wird die Unterlassungserklärung gefordert sowie eine Geldzahlung, pro Film 815 €, pro Folge einer Serie ca. 500 €.

Abmahnungen sind wirtschaftliche immer riskant. Daher empfiehlt es sich, die Ansprüche im Detail zu prüfen. Vorsicht bei der Abgabe der Unterlassungserklärung. Eine Unterlassungserklärung birgt auch ein erhebliches Risiko (Vertragsstrafen).

Der abgemahnte Anschlussinhaber hat zwar grundsätzlich zu haften, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen:

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften.

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