Filesharing: Neues Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof erwartet

Filesharing: Neues Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof erwartet
10.06.2015271 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 11. Juni 2015, jeweils vormittags, über drei Filesharing-Verfahren. Es geht in diesen Verfahren um viel. Unter anderem soll die grundsätzliche Frage geklärt werden, wieviel Schadensersatz und Abmahnkosten die Medienindustrie von Nutzern verlangen kann, die illegal Musik oder Filme über Tauschbörsen im Internet verbreitet haben.

Gerade die Höhe des entstandenen Lizenzschadens beurteilen die Gerichte in Deutschland noch völlig unterschiedlich. Die angesetzten Schadenssummen schwanken - je nach Gericht - zwischen 10 und 200 Euro pro getauschtes Musikstück. Darüber hinaus könnte das erwartete BGH-Urteil Klarheit darüber bringen, wer letztlich in der Beweispflicht dafür ist, dass über einen ans Internet angeschlossenen Rechner tatsächlich Musik getauscht worden ist. Eines der drei BGH-Verfahren wird von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke geführt, die den Abgemahnten vertritt (Az. BGH I ZR 19/14, Vorinstanz OLG Köln 6 U 205/12). Die Musikindustrie verlangt die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3.454,60 Euro sowie einen Lizenzschaden von 3000 Euro für 15 getauschte Lieder. Während das Landgericht Köln den Beklagten vollumfänglich verurteilt hat, hat das Oberlandesgericht Köln in der Berufung nur Abmahnkosten in Höhe von 878,65 Euro anerkannt und den Lizenzschaden in voller Höhe bestätigt. Der Beklagte bestreitet, jemals Musik über das Internet getauscht zu haben und machte deutlich, dass es schon in der Vergangenheit zu Ungereimtheiten bezüglich seines Internetanschlusses gekommen sei. Das Thema Tauschbörsen-Abmahnung ist nach wie vor sehr relevant. Allein bei uns in der Kanzlei rufen täglich 30-40 Abgemahnte an. Zurückzuführen ist das insbesondere auf neue Tauschplattformen wie Popcorn Time, die von den Internetnutzern nach wie vor sehr stark genutzt werden.Volltexturteil der Vorinstanz (OLG Köln): http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2013/6_U_205_12_Urteil_20131220.html Terminshinweis des BGH: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html