Waldorf Frommer mahnt ab wegen "Der große Trip"

Waldorf Frommer mahnt ab wegen "Der große Trip"
08.06.2015117 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen dem Film Der große Trip-Wild bekommen? Rechtsexperte Christian Solmecke hilft Ihnen gerne und gibt Ihnen Tipps.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt verstärkt im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um den Spielfilm "Der große Trip-Wild". Rechteinhaberin ist dabei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8180 21 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

Sicher interessiert Sie auch unser nachfolgendes Angebot:

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot