Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Paddington“

Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Paddington“
24.05.2015140 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing etwa des Films „Paddington“ erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um den Film "Paddington". Rechteinhaberin ist dabei die Studiocanal GmbH, Neue Promenade 4, D-10178 Berlin.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8180 62 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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