Abmahnung – Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung am Film “Wild Card”

Abmahnung – Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung am Film “Wild Card”
22.05.2015150 Mal gelesen
Abmahnung erhaten? Wir heldfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Die für Abmahnungen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Wild Card" ab. Auftraggeber ist die Rechtinhaberin die Universum Film GmbH. Die Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber des Telefon- bzw. Internetanschlusses über welchen der Film "Wild Card" über sog. Filesharing Software herunter- bzw. zum hochladen angeboten worden sein soll.

Gefordert werden von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kosten in Höhe von pauschal 815 EUR. Dieser setzt sich zusammen aus 600 € Schadenersatz sowie einen Betrag in Höhe von 215 EUR. für Anwalts- und Aufwendungskosten.

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versuchen diesen Eindruck in der Abmahnung zu vermitteln. Gerade, wenn der Anschlussinhaber den Film nicht selber heruntergeladen hat, sondern ein Dritter (Ehepartner, Kinder, Verwandte, Besucher usw.) kann es sein, dass die Abmahnung ins Leere läuft.

Unsere Empfehlung:

- Nicht voreilig eine Unterlassungserklärung abgeben

- keine vorschnelle Zahlung an den Gegner

- Fristen beachten

- fachkundigen Rechtsanwalt suchen

Gerne beraten wir Sie. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. natürlich vertreten wir bundesweit

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net