Waldorf Frommer Abmahnung - "John Wick" - zeigen Sie die richtige Reaktion auf die Abmahnung!

Waldorf Frommer Abmahnung - "John Wick" - zeigen Sie die richtige Reaktion auf die Abmahnung!
20.04.2015129 Mal gelesen
Im Namen der Studiocanal GmbH mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer die Inhaber von Internetanschlüssen ab.

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird dabei vorgeworfen, er habe den urheberrechtlich geschützten Film "John Wick" aus dem Jahr 2014 ohne Zustimmung der Studiocanal GmbH als alleinige Rechteinhaberin öffentlich zugänglich gemacht. Da das Verbreitungsrecht ausschließlich dem Inhaber der Verwertungsrechte zustehe, handele es sich dabei um einen entsprechenden Urheberrechtsverstoß.

Ist die Waldorf Frommer Abmahnung ernst zu nehmen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich dabei auf die Ermittlung und Abmahnung von Urheberrechtsverstößen im Internet spezialisiert. Da die zu einem Rechtsverstoß gehörende IP-Adresse dem Anschlussinhaber zugeordnet werden konnte, erhält dieser in der Folge eine entsprechende Abmahnung. Grundlage hierfür ist die gesetzlich festgelegte Anscheinsvermutung. Nach dieser haftet ein Anschlussinhaber jedenfalls dann zunächst als Täter für einen Rechtsverstoß, wenn dieser über seinen Internetanschluss begangen worden ist. 

Die Frage der Haftung kann durch den Anschlussinhaber selbst oftmals nicht geklärt werden

Oftmals erlangt der Anschlussinhaber jedoch erstmalig mit Erhalt der Abmahnung überhaupt Kenntnis von dem jeweiligen Rechtsverstoß. Grund hierfür können insbesondere auch andere Personen mit Zugang zu dem Internetanschluss des Abgemahnten sein. Da diese die Verbindung ebenso für den Rechtsverstoß verwenden konnten, kommen auch sie regelmäßig als Täter für die Rechtsverletzung in Betracht. 

Gleichwohl kann der Verstoß auch in der Nutzung einer Tauschbörse im Internet begründet sein. Bei derartigen Tauschbörsen werden grundsätzlich nicht nur Daten auf den Computer des Nutzers heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch die Internetverbindung des Nutzers für den Upload von Dateien verwendet. Sind diese Dateien urheberrechtlich geschützt, haftet der Nutzer regelmäßig für den daraus resultierenden Urheberrechtsverstoß. 

Forderung innerhalb der Waldorf Frommer Abmahnung

Da die Kanzlei Waldorf Frommer im konkreten Fall neben der Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 € von dem Anschlussinhaber fordert, kann diese Haftung durchaus teure Folgen haben.

Oft kann eine Haftung vollständig ausgeschlossen werden

Kann der Anschlussinhaber jedoch weitere Personen mit regelmäßigem Zugang zu dem eigenen Internetanschluss benennen sowie eine entsprechende Recherche nachweisen, ist eine Haftung als Täter unter Umständen ausgeschlossen. Da die Anforderungen an die Erschütterung der Anscheinsvermutung nicht gesetzlich, sondern lediglich richterlich normiert sind, gilt es das weitere Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung genau abzuwägen. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang insbesondere auch eine anwaltliche Beratung sein. 

Um im weiteren Verlauf alle Möglichkeiten offen zu halten, ist von einer vorschnellen Reaktion jedoch unbedingt abzuraten. Hierzu gehört insbesondere auch die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall hohe Vertragsstrafen vorsieht und damit schnell zu weiteren finanziellen Nachteilen für den Anschlussinhaber führen kann.

Kontaktieren Sie uns gern für eine kostenfreie Ersteinschätzung.