Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Run All Night“

Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Run All Night“
17.04.2015198 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wegen dem Film Run All Night erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke hilft!

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um den Film " Run All Night". Dabei soll zumindest von einem Teil der abgemahnten Nutzer die Software Popcorn Time genutzt worden sein. Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung der Software Popcorn Time ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Denn es handelt sich um kein reines Streaming, sondern vielmehr um Filesharing.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8138 14 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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