Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer, Sasse und Partner, Daniel Sebastian und rka Rechtsanwälte erhalten?

Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer, Sasse und Partner, Daniel Sebastian und rka Rechtsanwälte erhalten?
13.04.2015250 Mal gelesen
Wenn Sie eine Abmahnung einer der vorstehenden Kanzleien wegen des Vorwurfs des öffentlichen Anbietens von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten haben, sollten Sie nicht versuchen im Alleingang gegen die Forderungen vorzugehen. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen.

Nach Erhalt einer Abmahnung wegen des Vorwurfs, über eine Tauschbörse öffentlich einen Film, eine TV-Serie, ein Musikwerk oder Computerspiele angeboten zu haben, ist schneller anwaltlicher Rat gefragt, um weiteren Schaden zu Ihren Lasten zu vermeiden.

Die oben genannten Kanzleien sprechen in regelmäßigen Abständen für Ihre Mandanten Abmahnungen aus.

  • Waldorf Frommer vertritt u.a. die Firmen Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH oder die Constantin Film GmbH,
  • Sasse und Partner vertreten z.B. die Firma Splendid Film GmbH,
  • Daniel Sebastian die Firma DigiRights Administration GmbH,
  • .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR die Firma Koch Media GmbH.

In fast allen Fällen sind die Inhalte der Abmahnungen gleich gelagert. Gefordert wird von Ihnen ein sofortiges Unterlassen und ggf. Löschen der betroffenen Dateien sowie Schadensersatz wegen entgangener Lizenzgebühr und Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung.

Empfehlung

Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung dürfen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter nehmen oder gar ganz ignorieren. Auch wenn Ihnen nicht bewusst ist, eine Internettauschbörse genutzt zu haben, so kann der Vorwurf z.B. auch durch die Nutzung eines Streaming Dienst wie z.B. PopcornTime, durch Mitbewohner oder Familienmitgliedern entstanden sein. Die Ursachen können vielfältig sein, ebenso wie die Verteidigungsmöglichkeiten und/oder Reaktionsstrategien.

Verteidigungsmöglichkeiten.

Bevor Sie handeln, sollten Sie Ihren Fall vorsichtshalber und kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu den Handlungsmöglichkeiten sichten lassen. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert und kann Ihnen aufzeigen, was Sie als nächstes tun sollten.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Verpflichtungen für Sie auslösen.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die Ihnen gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Häufig gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an - info@harzheim.eu
  • Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Filesharing Abmahnungen erhalten Sie HIER.