Waldorf Frommer mahnt ab wegen TV-Serie „The Originals“

Waldorf Frommer mahnt ab wegen TV-Serie „The Originals“
10.04.2015168 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wegen der TV-Folgen der Serie „The Originals“ erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke hilft!

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um die TV-Serie " The Originals". Dabei geht es insbesondere um diese Folgen:

The Originals:  Red Door

The Originals: Chasing The Devil's Tail

The Originals: Every Mother's Son

The Originals: Alive and Kicking.

Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von gewöhnlich € 519,50 zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8159 30 (Beratung bundesweit)persönlich zur Verfügung.

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