Abmahnung - Waldorf Frommer - Die Frau in Schwarz

Abmahnung - Waldorf Frommer - Die Frau in Schwarz
08.04.2015166 Mal gelesen
Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Horrorfilm "Die Frau in Schwarz" ab. Auftraggeberin ist die Tele München Fernseh GmbH Co. KG. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen den Film "Die Frau in Schwarz" illegal zum upload bereit gehalten zu haben. Dies soll über eine sog. Tauschbörse wie bittorrent erfolgt sein. Eine solche Handlung stellt nach Auffassung von Waldorf Frommer eine Urheberrechtsverletzung dar.

Gefordert werden in der Abmahnung eine Unterlassungserklärung sowie einer pauschaler Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wir raten die Abmahnung ernst zu nehmen und die Fristen zu beachten. Im Weiteren heißt es Ruhe bewahren. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt! wenn nicht der Anschlussinhaber, sondern ein Dritter (Kinder, Ehepartner, usw. )den Film heruntergeladen hat bestehen gute Aussichten für eine Verteidigung. Wir empfehlen eine Beratung bei einen auf das Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Bedenken Sie eine einmal abgegeben Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.

Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei zu Verfügung. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net