Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Grand Budapest Hotel“

Waldorf Frommer mahnt ab wegen „Grand Budapest Hotel“
04.04.2015174 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Sehen Sie hierzu unser Video.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um den Film "Grand Budapest Hotel". Rechteinhaberin ist dabei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8162 13 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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