Abmahnung wegen Filesharing eines Films, eines Musikwerkes oder Software erhalten?

Abmahnung wegen Filesharing eines Films, eines Musikwerkes oder Software erhalten?
30.03.2015225 Mal gelesen
Trotz der Änderung des Urheberrechts durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013 sind weiterhin Filesharing Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Anbieten von Musikwerken, Filmwerken oder Software über so genannte Internet Tauschbörsen zu beobachten.

Der Trend ist also ungebrochen und es scheint sich immer noch nicht überall herumgesprochen zu haben, dass derartige Internet-Tauschbörsenvorgänge urheberrechtswidrig sind und kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen durch die betroffenen Rechteinhaber nach sich ziehen können.

Die Tauschbörsennutzung kann entweder von Ihnen als Täter ausgehen oder Sie sind als Störer für das Bereithalten Ihres Internetanschlusses für das Verschulden von Familienmitgliedern, Mitbewohnern oder auch für ein nicht hinreichend gesichertes WLAN verantwortlich.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Wie kommt es zu einer Filesharing Abmahnung

Eine Filesharing Abmahnung beruht darauf, dass ein von einem Rechteinhaber speziell beauftragtes Ermittlungsunternehmen die IP- Adresse des Inhabers eines Internet-Anschlusses anlässlich eines oder mehrerer Tauschvorgänge von kommerziellen Film-, Musik-, Sprach- und Softwarewerken erfasst und dokumentiert. Das urheberrechtliche Problem (die Urheberrechtsverletzung) tritt bei diesen Tauschvorgängen auf, wenn die heruntergeladenen Daten durch das Abspeichern in einem Filesharing Ordner der Zugangssoftware über das Tauschbörsen-Netzwerk wieder einer Vielzahl von Tauschbörsennutzern zum Download angeboten wird (was bei den o.g. Tauschbörsen der Regelfall ist). Dieses sogenannte öffentliche Anbieten geschieht oft ohne das Bewusstsein desjenigen, der sich die Dateien vom Fileserver herunterlädt.

Das öffentliche Anbieten über sogenannte Peer-to-Peer (P2P) Netzwerke (z.B. BitTorrent, emule oder eDonkey 2000) ist in der Regel nicht vom Rechteinhaber eines kommerziellen urheberrechtlich geschützten Werkes genehmigt und löst daher urheberrechtliche Unterlassungsansprüche aus.

Das Einstellen einer urheberrechtlich geschützten Datei in eine Tauschbörse kann zudem durch weitere Tauschbörsenvorgänge einen kaskadenartigen und vom Rechteinhaber nicht zu kontrollierenden Vervielfältigungsvorgang auslösen, der immensen Schaden für den Rechteinhaber verursachen kann. Da die Vervielfältigung durch die Tauschbörsennutzer kostenlos erfolgt, entgehen dem Rechteinhaber nämlich Einnahmen, die er sonst durch den Verkauf des Werks erzielt hätte.

Empfehlung

Nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung dürfen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen. Auch wenn Ihnen nicht bewusst ist, eine Internettauschbörse genutzt zu haben, so kann der Vorwurf z.B. auch durch die Nutzung eines Streaming Dienst wie z.B. PopcornTime entstanden sein, wenn sich dieses Portal aus einer Tauschbörse speist. Die Ursachen können vielfältig sein, ebenso wie die

Verteidigungsmöglichkeiten.

Bevor Sie handeln, sollten Sie Ihren Fall vorsichtshalber und kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu den Handlungsmöglichkeiten sichten lassen. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Verpflichtungen für Sie auslösen.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die Ihnen gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Häufig gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an - info@harzheim.eu
  • Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Filesharing Abmahnungen erhalten Sie HIER.