Abmahnung - Waldorf-Frommer- Studiocanal GmbH - „Mortdecai - Der Teilzeitgauner“

Abmahnung Filesharing
24.03.2015 182 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Studiocanal GmbH, vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film

"Mortdecai - Der Teilzeitgauner"

ab.

Achtung! Nehmen sie die Abmahnung ernst. Es drohen ansonsten teure Gerichtsverfahren.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen dem Anschlussinhaber vor, das Filmwerk "Mortdecai - Der Teilzeitgauner" öffentlich über eine Filesharing-Tauschbörse wie bittorrent zugänglich gemacht zu haben. Dies soll eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Die Filmstudios GmbH hat eine Ermittlungsfirme beauftragt die IP-Adressen der Nutzer ermitteln, die diesen Film in Tauschbörsen angeboten haben. Im Wege eines Auskunftsverfahrens vor Gericht wurde der jeweilige Provider verpflichtet die Daten des Anschlussinhabers herauszugeben. Diesen Beschluss fügt Waldorf frommer dem Abmahnschreiben bei.

Gefordert wird die Abgabe einer sog. Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 815 €.

Wir raten bei erhalt einer Abmahnung folgendes:

  • Unterschreiben Sie nicht die von Waldorf Frommer beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung!  
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an.
  • Schalten Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt ein!

Achtung! Wenn nicht sie sondern ein Dritte die Rechtsverletzung begangen hat bestehen gute Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung erfolgreich zur Wehr zu setzen!

Gerne helfen wir Ihnen! Unsere Kanzlei mit Sitz in Bremen ist seit Jahren auf dem Gebiet des Urheberrecht spezialisiert Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen! Wir vertreten deutschlandweit!

Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net