Abmahnung - Waldorf Frommer für Twentieth Century „Der große Trip - Wild“

Abmahnung -  Waldorf Frommer für Twentieth Century „Der große Trip - Wild“
24.03.2015129 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt weiterhin ab. Ab. Aktuell werden etwa im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen am dem Film

"Der große Trip - Wild"

abgemahnt. Konkret wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass über seinen Anschluss der Film "Der große Trip - Wild" über eine sog. Filesharing Software wie bittorrent einer unbegrenzten Anzahl von anderen Internetnutzern zum Herunterladen angeboten wurde.

Daher fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche. Zur Abgeltung der Ansprüche soll innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sowie ein Betrag in Höhe von 815,00 Euro gezahlt werden.

Achtung: Handeln Sie nicht voreilig! Gegen Sie keine Erklärung ab. Rufen Sie nicht bei Waldorf Frommer an.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt! So hat etwa der der Bundesgerichthof entschieden, dass Anschlussinhaber unter bestimmen Voraussetzungen überhaupt nicht haften, etwa wenn minderjährige Kinder oder volljährige Kinder die Täter waren.

Sollten auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Abmahnungen.

Achtung! Lassen Sie nicht Fristen verstreichen. Es drohen teure Gerichtsverfahren!

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net