Abmahnung Kornmeier & Partner

Abmahnung Kornmeier & Partner
21.03.2015285 Mal gelesen
In meinem Artikel möchte ich Ihnen erläutern worauf es ankommt, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt erhalten haben. Ich bin Anwalt im Urheberrecht und Medienrecht und vertrete Ihre Interessen bundesweit.

Kornmeier & Partner versendet Abmahnungen für Akson Studio Sp. Zo. o.

In der aktuellen Abmahnwelle von Kornmeier & Partner tauchen Abmahnungen im Auftrag der Akson Studio Sp. Zo. o. auf. Die Akson Studio Sp. Zo. o. soll die Rechte an dem Film "MIASTO 44" inne haben.

Kornmeier & Partner versendet Abmahnungen im Auftrag der PlayWay SA (Car Mechanic Simulator)

Bereits seit Anfang des Jahres wird berichtet, dass Kornmeier & Partner auch Abmahnungen für die PlayWay SA versendet. Gegenstand der Abmahnungen ist die illegale Verbreitung des Computerspiels Car Mechanic Simulator.

Kornmeier & Partner versendet Abmahnungen im Auftrag der B1 Recordings GmbH ("She Moves" "Alle Farben")

Außerdem ist die Kanzlei Kornmeier & Partner für die B1 Recordings GmbH mit Abmahnungen aktiv. In der jüngeren Vergangenheit war das Leid "She Moves" des Interpreten "Alle Farben" Gegenstand der Abmahnschreiben.

Vorwurf in der Abmahnung Kornmeier & Partner

Diejenigen, die eine solche Abmahnung erhalten haben berichten alle, dass Ihnen zum Vorwurf gemacht wird, der Film, das Computerspiel, bzw. das Lied sei über Ihren (Internet-) Anschluss im Internet zum kostenlosen Download angeboten worden. Nach Aussage der Anwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner ergibt sich die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers aus dem Anscheinsbeweis, der seine Grundlage in der Auskunft des Internetanbieters hat.

Forderungen in der Abmahnung Kornmeier & Partner

Die Anwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner fordern die Unterlassung der angeblichen Rechtsverletzung des Anschlussinhabers und die Zahlung eines Geldbetrages der sich je nachdem ob eine Lied, ein Computerspiel oder ein Film Gegenstand der Abmahnung ist zwischen 250 € und 750 € bewegt.

Was tun bei Abmahnung Kornmeier & Partner?

Zunächst lässt sich festhalten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für die Rechtsverletzungen haftet, die über diesen Internetanschluss begangen werden. Es existiert kein Anscheinsbeweis für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers, sondern allenfalls eine tatsächliche Vermutung, die der Bundesgerichtshof festgestellt hat. Diese ist widerleglich. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen die Haftungslage in dieser Situation konkretisiert.

 

Mein Rat daher: Lassen Sie den Vorwurf der Anwälte von Kornmeier & Partner von mir prüfen. Ich vertrete Ihre Interessen und übernehme die Korrespondenz mit der Gegenseite zum Pauschalpreis. Rufen Sie mich an (06151 - 73475176) oder schreiben Sie mir eine eMail mit dem Abmahnschreiben: mail@rechtsanwalt-kramarz.de. Ich unterbreite Ihnen dann ein Angebot für die Wahrnehmung Ihrer Interessen. Sie erreichen mich und mein Team auch am Wochenende!