NOTRUF ABMAHNUNG: Waldorf Frommer mahnt für die 20 Century Fox Home Entertainment GmbH „Der große Trip - Wild“ ab. WIR HELFEN IHNEN SOFORT.

NOTRUF ABMAHNUNG: Waldorf Frommer mahnt für die 20 Century Fox Home Entertainment GmbH „Der große Trip - Wild“  ab. WIR HELFEN IHNEN SOFORT.
21.03.2015189 Mal gelesen
Auch weiterhin mahnt Waldorf Frommer ab, aktuell auch vermeintliche Rechtsverletzungen an dem Film „Der große Trip - Wild“. RUFEN SIE UNS AN. WIR HELFEN SOFORT. Besuchen Sie uns unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ Sie finden Antworten auf viele Fragen

Auch weiterhin mahnt Waldorf Frommer ab, aktuell vermeintliche Rechtsverletzungen an dem Film "Der große Trip - Wild". Dies geschieht im Auftrag der 20 Century Fox Home Entertainment GmbH. RUFEN SIE UNS AN. WIR HELFEN SOFORT. Besuchen Sie uns unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ Sie finden Antworten auf viele Fragen.

Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der  20 Century Fox Home Entertainment GmbH ab. Vorwurf ist eine angebliche Rechtsverletzung an dem Film "Der große Trip - Wild". Genauer gesagt geht es nach Waldorf Frommer  um eine Urheberrechtsverletzung im Rahmen eine filesharing-Systems, also der rauf- und runterladen der Daten. Damit sei "Der große Trip - Wild" einer unbegrenzten Anzahl von anderen Internetnutzern zum Herunterladen weltweit angeboten worden.

In der Abmahnung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Durch Waldorf Frommer abgemahnte werden aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und € 815,00 zu bezahlen.

Haftet Sie automatisch bei Filesharing?

Nein, der Bundesgerichthof hat die zunächst serh harten Grundsätze zur Störerhaftung inzwischen aufgeweicht. Geben nicht vorschnell eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.  Modifizierte Unterlassungserklärung sind häufig  unnötig und gefährlich.

Bundesgerichtshof (BGH) - keine Haftung bei volljährigen und minderjährigen Kindern möglich

Zum Bespiel hat der BGH klargstellt, dass der Anschlussinhaber unter bestimmen Voraussetzungen überhaupt nicht haftet, wenn minderjährige Kinder (Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12 - "Morpheus") oder volljährige Kinder (Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 - "BearShare") Täter  waren.

Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen:

Kann ich das Schreiben von Waldorf Frommer ignorieren?

Kann ich eine eigene Erklärung erstellen und € 100 überweisen?

Meine IP-Adresse stimmt nicht?

Was bringt meine Rechtschutzversicherung?

Was bringt mir eine Verbraucherzentrale?

Soll ich gegen Waldorf Frommer Anzeige bei der Polizei erstatten?

Soll ich eine modiofizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben?

Ich habe Angst vor weiteren Abmahnungen. Hilft mir eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

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