Waldorf Frommer mahnt für die Universum Film GmbH "Walking on sunshine" ab

Waldorf Frommer mahnt für die Universum Film GmbH "Walking on sunshine" ab
16.03.2015108 Mal gelesen
Der Film „Walking on Sunshine“ ist Gegenstand aktueller Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH. Waldorf Frommer behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse Dritten weltweit zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen

Sie müssen nicht immer eine Unterlassungserklärung abgeben

Es gibt Fälle, in denen ein Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber nicht besteht. So hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von volljährigen Familienmitgliedern haftet. Für das Filesharing minderjähriger Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er diese nicht vor Überlassung seines Internetanschlusses über das Verbot der Teilnahme an Tauschbörsen zu Urheberrechtsverletzungen belehrt hat, vgl. BGH - Morpheus. 

Insofern ist immer zunächst zu klären, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Wer allerdings nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Wirtschaftlich ist das deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR bis 25.000 EUR angesetzt werden.

Längst nicht immer bestehen die geltend gemachten monetären Ansprüche. Wer weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Walking on sunshine" haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Universum Film GmbH noch an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

Wer darlegen kann, nicht selbst für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet allenfalls als sogenannter Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, wissen die meisten Betroffenen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen! Die Betroffenen sollen meist

  • Euro 1028 Euro oder 815 Euro oder mehr zahlen und
  • eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Und das bei sehr kurzen Fristen.

Wir haben Erfahrung in etwa 15.000 solcher Fälle. Als Fachanwälte für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir Ihre richtigen und kompetenten Ansprechpartner. Wir kennen die Gefahren, die mit solchen Schreiben von Waldorf Frommer verbunden sind.

Wir wissen auch, welche Fragen die Betroffenen sich stellen oder wie man Schäden verhindert. Wir übernehmen die außergerichtliche - und wenn es dazu kommt - auch die gerichtliche Vertretung.

Erfahrungsgemäß werden Feiertage und lange Wochenenden bei Abmahnungen zur Verkürzung von Fristen genutzt. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie uns auch an Feiertagen oder am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.

Wir helfen Ihnen.

Weiter Infos zu Waldorf Frommer finden Sie unter

http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/