Frommer Legal Abmahnung - Wie soll ich reagieren?

Waldorf Frommer Abmahnung – Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung - Was tun?
14.03.2015478 Mal gelesen
Bei einer Frommer Legal Abmahnung haften viele Abgemahnte überhaupt nicht.

Achtung: Bei diesen Briefen von Frommer Legal handelt es sich weder um Betrug noch um Abzocke. Jemand hat tatsächlich den Film oder die Serie über Ihren Anschluss angeboten. Dies kann vor Gericht problemlos bewiesen werden. Man muss auf diese sog. Abmahnung von Waldorf Frommer daher mit Bedacht antworten und nicht einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die alles noch viel schlimmer macht.

Was ist eine Abmahnung von Frommer Legal wegen Filesharings?

Die Rechteinhaber  verfolgen das illegale Verbreiten ihrer Filme und Serien. Anders als durch Abmahnungen ist dies kaum möglich.

Mit einer Abmahnung wird der Anschlussinhaber auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht. Oft weiß er überhaupt nichts davon. Frommer Legal gehen davon aus, dass er als Täter oder Störer haftet. Daher soll er eine strafgesicherte Unterlassungserklärung abgeben und € 935,80 bezahlen. Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, bei einem Verstoß dagegen € 5.000,00 zu bezahlen. Das ist die übliche „angemessene“ Vertragsstrafe, wie sie von den Gerichten festgesetzt wird.

Hüten Sie sich vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Die geforderte Unterlassungserklärung müssen nur der Täter oder Störer abgeben. Oft haftet der Abgemahnte allerdings überhaupt nicht. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern in entsprechenden Fällen nicht für ihre volljährigen oder minderjährigen Kinder haften. Die Haftung kann auch bei Partnern, Gästen, Mitbewohner usw. entfallen. Es ist immer zu prüfen, ob der Anschlussinhaber zumindest mündlich ein Verbot der Nutzung von Internettauschbörsen ausgesprochen hat.

Der von Frommer Legal beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung ist nicht weiter modifizierbar. Früher waren dort Klauseln enthalten, die man abändern konnte. Heute bezieht sich die Erklärung nur noch auf das betroffene Werk und ein Schuldeingeständnis ist daher nicht enthalten.

Viele Anwälte raten standardmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dies ist in Fällen, in denen der Abgemahnte weder als Täter, noch als Störer haftet, ein falscher Rat, der aufgrund der oben dargelegten Vertragsstrafeverpflichtung ganz massive finanzielle Folgen bis hin zu einer Privatinsolvenz haben kann. Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, gilt lebenslang und kann zu verheerenden finanziellen Folgen führen.

Kostenlose Erstberatung bei Frommer Legal Abmahnung 

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber für den Upload der Filme haftbar ist, können Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 1/ 79 8000 erreichen oder das Kontaktformular für Frommer Abmahnungen nutzen.

Ich biete eine unkomplizierte bundesweite Vertretung sowie faire Pauschalpreise.

Mein Ziel ist es, wenn möglich, keine lebenslang bindende Unterlassungserklärung abzugeben. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 79 8000

Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de

Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen.