Waldorf Frommer Abmahnung – John Wick - 815 EUR

Waldorf Frommer Abmahnung – John Wick - 815 EUR
05.03.2015260 Mal gelesen
Die Studiocanal GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes JOHN WICK abmahnen. Gefordert ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Betrags in Höhe von 815,00 €.

Der US-Amerikanische Actionfilm "JOHN WICK" mit Keanu Reeves ist Gegenstand einer der aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Studicanal GmbH. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse, einem dezentralen Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 815,00 € gefordert. 

Unterlassungserklärung zugunsten der Studiocanal GmbH zwingend?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Studiocanal GmbH gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Mit Urteil vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. Für das Filesharing von minderjährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber aber auch nur, wenn er NACHWEISLICH diese nicht über das Verbot der Teilnahem an Internet-Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt hat. Aber selbst wenn eine ausreichende Belehrung von Minderjährigen unterbleiben sein sollte, löst das noch nicht in jedem Fall die Störerhaftung aus, weil eine eventuell unterbliebene Belehrung nicht immer kausal für die Rechtsverletzung gewesen sein muss. Gerade wenn mehrere Volljährige ebenfalls Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten, ist der Nachweis, dass gerade die mangelnde Belehrung kausal zur Rechtsverletzung geführt hat, nicht nachweisbar.

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für den Down- bzw. Upload des Filmwerkes "John Wick" (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

John Wick - 815,00 € für einen Film?

Selbstverständlich nicht. Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film John Wick haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Studiocanal GmbH, noch an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 EUR begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".

Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen Waldorf Frommer Abmahnungen vertraut machen.

Darüber hinaus bieten wir zu ihrer Sasse und Partner Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030/32301590 an. 

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH z.B. für das Filmwerk John Wick betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Filesharing-Prozessen zugunsten unserer Mandanten geführt - auch gegen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer. Ein Großteil der von uns geführten Prozesse endete mit vollständigen Klageabweisungen, wovon Sie sich hier überzeugen können:

http://www.recht-hat.de/category/urteile/

Machen Sie keine Experimente, sondern setzen Sie auf jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge.

Ihr Team von Recht-Hat.

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