Abmahnung FAREDS iAd. Echo Alpha für TS PLAYGROUND #14

Abmahnung FAREDS iAd. Echo Alpha für TS PLAYGROUND #14
03.03.2015350 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH mahnt seit einiger Zeit für im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel die unerlaubte Verwertung geschützter Werke ab. Gegenstand einer uns gestern zur Prüfung vorgelegten Abmahnung ist der Film „TS PLAYGROUND #14“. Gefordert werden jeweils

Die Rechtsanwälte FAREDS mahnen derzeit im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel  die unerlaubte Verwertung des Erotikfilms "TS PLAYGROUND #14" ab. Die Rechtsanwälte FAREDS behaupten, der Film sei jeweils in einer Internet-Tauschbörse, einem dezentralen Peer-to-Peer Netzwerk - hier µTorrent 3.1.0 "illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten" worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 735 EUR gefordert. 

Muss immer eine Unterlassungserklärung zugunsten der Echo Alpha Inc. dba EA Productions /Evil Angel abgeben werden?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte - selten unter 10.000 EUR, oft bis zu 50.000 EUR  angesetzt werden.

735,00 EUR für einen Film aus der Erwachsenenunterhaltung?

Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an Filmen wir "TS PLAYGROUND #14" haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel, noch an die ,FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR begrenzt.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnschreiben der Rechtsanwälte FAREDS zusammengestellt. Schauen Sie doch mal vorbei. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie uns auch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in unserer Kanzlei unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 kontaktieren. Sie erreichen uns wochentags von 9-21 Uhr, aber auch am Wochenende zwischen 10-18 Uhr. 

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions / Evil Angel für Erotikfilme wie "TS PLAYGROUND #14" betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de                     
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de