Waldorf Frommer Abmahnung - „Manolo und das Buch des Lebens“

Waldorf Frommer Abmahnung - „Manolo und das Buch des Lebens“
28.02.2015182 Mal gelesen
Derzeit mahnen die Anwälte von Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen 3D-Animationsfilm „Manolo und das Buch des Lebens“ ab.

Der Abgemahnte habe das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Urhebers bzw. Rechteinhabers des Films verletzt, heißt es in dem Abmahnschreiben. Mittels einer Internet-Tauschbörse sei der Film "Manolo und das Buch des Lebens" anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten worden sein.

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) fordert den Betroffenen auf, die Datei zu löschen, sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen und eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Der geforderte Pauschalbetrag setzt sich aus Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro, sowie Anwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro zusammen. In der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Sie sollten in keinem Fall übereilte Handlungen gegen die Abmahnung vornehmen. Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Vielmehr sollten Sie also nach der Notierung der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren.

Die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei sollte unterlassen werden. Nach der Nennung des Aktenzeichens könnte jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Möglicherweise wird gleichzeitig versucht, Sie davon zu überzeugen, dass es keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr ausschließen können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird. Es sollte jedoch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese meist zu weitgehend ist und den Abgemahnten unangemessen benachteiligen kann. Deshalb ist es empfehlenswert eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Rechtsanwalt abfassen zu lassen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden. Diese Vorlagen können Ungenauigkeiten enthalten und sind nicht auf Ihren persönlichen Fall abgestimmt.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der illegalen Verwertung des Films "Manolo und das Buch des Lebens" abgemahnt wurden, sollten Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de melden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung an und werden bundesweit für Sie tätig.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!