„Die Säulen der Erde“ – Waldorf Frommer mahnt ab

„Die Säulen der Erde“ – Waldorf Frommer mahnt ab
27.02.2015152 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Universum Film GmbH beauftragt mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem mehrteiligen, deutsch-kanadischen Fernsehfilm aus dem Jahr 2010 „Die Säulen der Erde“ abzumahnen.

Angeblich sollen die Anschlussinhaber den Film mittels eines p2p-Netzwerks, wie eDonkey, unerlaubt anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern der Plattform automatisch und gleichzeitig der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommerdie sofortige Löschung der abgemahnten Datei. Außerdem werden ein Zahlungs- und Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten geltend gemacht. Für all das wird dem Betroffenen einen kurze Frist gesetzt innerhalb dieser er den Forderungen nachkommen soll. Der Unterlassungsanspruch ist auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist gerichtet. Der Zahlungsanspruch setzt sich aus den Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten zusammen und beläuft sich auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.566,00 Euro.

Wie reagiere ich am besten auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Unüberlegte und vorschnelle Handlungen stellen keine Lösung Ihres Problems dar, sondern können im Gegenteil dieses noch vergrößern. Wenn Sie beispielsweise übereilt den geforderten Betrag zahlen, so verbauen Sie sich und Ihrem Anwalt die Möglichkeit über die Höhe des Betrages zu verhandeln; dies ist im Nachhinein nämlich nicht mehr möglich.

Vielmehr sollten Sie daher die Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die Abmahnung juristisch auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Die Frage ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich wird zwischen der Haftung als Täter und als Störer unterschieden. Während der Täter die Urheberrechtsverletzung eigenverantwortlich begangen hat, ist Störer derjenige, der für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet. Er hat die Urheberrechtsverletzung mitzuverantworten, da er den Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in einer abgeänderten Form abgegeben werden, soweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Nur durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung können Sie ausschließen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird. Wenden Sie sich an einem Anwalt und lassen Sie von diesem eine modifizierten Unterlassungserklärung abfassen. Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sind nicht zu empfehlen, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden und daher Ungenauigkeiten enthalten können. Solche Ungenauigkeiten können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht wertlos ist.

Das Team von Abmahnhelfer.de berät seit Jahren Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Gerne können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch anrufen, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Die Säulen der Erde" abgemahnt wurden. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 35 855.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!