Die Filmwerke GONE GIRL - DAS PERFEKTE VERBRECHEN und I ORIGINS - IM AUGE DES URSPUNGS sind Gegenstand aktueller Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, die Filme seien in einer Internet-Tauschbörse (Filesharing- bzw. P2P-Netzwerke) - hier über die Tauschbörse bittorrent - Dritten zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 1.481,30 € gefordert.
Oft sind die Ansprüche unberechtigt
In vielen Fällen sind die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche nicht berechtigt - und zwar weder der Anspruch auf Unterlassung, noch der auf Zahlung.
Mit Urteil vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. Für das Filesharing von minderjährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber aber auch nur, wenn er NACHWEISLICH diese nicht über das Verbot der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt hat. Aber selbst wenn eine ausreichende Belehrung von Minderjährigen unterbleiben sein sollte, löst das noch nicht in jedem Fall die Störerhaftung aus, weil eine eventuell unterbliebene Belehrung nicht immer kausal für die Rechtsverletzung gewesen sein muss. Gerade wenn mehrere Volljährige ebenfalls Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten, ist der Nachweis, dass gerade die mangelnde Belehrung kausal zur Rechtsverletzung geführt hat, nicht nachweisbar.
Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.
GONE GIRL und I ORIGINS - 1.481,30 € für zwei Filme, die nur Sekunden geladen worden sein sollen?
Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken GONE GIRL - DAS PERFEKTE VERBRECHEN und I ORIGINS - IM AUGE DES URSPUNGS haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, noch an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.
Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 EUR begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".
Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen Waldorf Frommer Abmahnungen vertraut machen.
Darüber hinaus bieten wir zu ihrer Waldorf Frommer Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030/32301590 an.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH z.B. für die Filmwerke GONE GIRL - DAS PERFEKTE VERBRECHEN und I ORIGINS - IM AUGE DES URSPUNGS betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Obwohl wir seit gut acht Jahren Filesharing-Abgemahnte sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich vertreten, sind wir erst seit relativ kurzer Zeit dazu übergegangen, von unserer Kanzlei erstrittene Urteile im Volltext auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Eine Vielzahl der von uns geführten Verfahren endeten mit vollständigen Klageabweisungen - auch Klage von Waldorf Frommer. Überzeugen Sie sich selbst:
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Machen Sie keine Experimente, sondern setzen Sie auf jahrelange Erfahrung und nachweisbare Erfolge.
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