Waldorf Frommer mahnt ab wegen Urheberrechtsverletzung bei Cuban Fury

Waldorf Frommer mahnt ab wegen Urheberrechtsverletzung bei Cuban Fury
30.01.2015228 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen beispielsweise wegen angeblicher Verbreitung des Films Cuban Fury und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Hier erfahren Sie mehr!

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um den Film "Cuban Fury". Rechteinhaberin ist dabei die Studiocanal GmbH, Neue Promenade 4, 10178 Berlin. Abgemahnt wird dabei auch das Filesharing mittels der Nutzung der Software Popcorn Time. Fatalerweise handelt es sich bei Popcorn Time um kein reines Streaming-Portal. Von daher müssen Nutzer mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing rechnen.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung etwa durch Verbreitung von  Cuban Fury ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8122 16 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

Sicher interessiert Sie auch unser nachfolgendes Angebot:

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot