Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung von Annabelle ab

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung von Annabelle ab
23.01.2015158 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte etwa wegen dem Horrorfilm Annabelle bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Hier erhalten Sie nützliche Tipps!

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt verstärkt im Bereich des Filesharings ab. Diesmal geht es um den Horrorfilm Annabelle. Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8129 84 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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