Was tun bei Abmahnung Waldorf Frommer?

Was tun bei Abmahnung Waldorf Frommer?
23.01.2015172 Mal gelesen
In diesem Artikel erfahren Sie, auf was Sie achten müssen, wenn Sie ein Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zahlreiche Internetnutzer ab.

Diesen Internetnutzern wird der Vorwurf gemacht, Sie hätten über Ihren Internetanschluss einen Film, die Episode einer Serie oder ein Musikalbum im Internet verbreitet

Verbreitung per p2p

Für die Verbreitung im Internet soll sich der Internetnutzer eines sogenannten Filesharing-Netzwerks (p2p-Netzwerk) bedient haben. Dabei soll die verwendete Software  während der Nutzer den fraglichen Film oder die Episode der Serie heruntergeladen hat, die Datei mit dem Film oder Der Serienfolge gleichzeitig im Internet verbreitet haben.

Anspruchssteller

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist für verschiedene Mandanten tätig. Bisher ist die Kanzlei Waldorf Frommer unter anderem für folgende Mandanten tätig geworden:

Sony Music, Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Studiocanal GmbH, Universum Film GmbH und die Tele München Gruppe. 

Forderungen in der Abmahnung

Die Forderungen sind bei allen Abmahnungen aus dem Hause Waldorf Frommer ähnlich. Zunächst wird das Ende der Rechtsverletzungen gefordert. Um den ernsthaften Willen zur Beendigung der Rechtsverletzung zu demonstrieren, soll der Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärug abgeben. Die Ansprüche des jeweiligen Rechtinhabers auf Ersattung der Abmahnkosten und Schadenersatz sollen durch Zahlen eines Betrages ausgegleichen werden, der sich in der Höhe nach dem Werk richtet, dass Gegenstand der Abmahnung ist. Bei einem Film fordert die Kanzlei Waldorf Frommer normalerweise 815 €, bei Serien ab 469 € bis zu mehr als 1.000 €, wenn mehrere Folgen einer Serie betroffen sind.

Was tun bei Abmahung Waldorf Frommer?

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