Diesen Internetnutzern wird der Vorwurf gemacht, Sie hätten über Ihren Internetanschluss einen Film, die Episode einer Serie oder ein Musikalbum im Internet verbreitet
Verbreitung per p2p
Für die Verbreitung im Internet soll sich der Internetnutzer eines sogenannten Filesharing-Netzwerks (p2p-Netzwerk) bedient haben. Dabei soll die verwendete Software während der Nutzer den fraglichen Film oder die Episode der Serie heruntergeladen hat, die Datei mit dem Film oder Der Serienfolge gleichzeitig im Internet verbreitet haben.
Anspruchssteller
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist für verschiedene Mandanten tätig. Bisher ist die Kanzlei Waldorf Frommer unter anderem für folgende Mandanten tätig geworden:
Sony Music, Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, Warner Bros. Entertainment GmbH, Studiocanal GmbH, Universum Film GmbH und die Tele München Gruppe.
Forderungen in der Abmahnung
Die Forderungen sind bei allen Abmahnungen aus dem Hause Waldorf Frommer ähnlich. Zunächst wird das Ende der Rechtsverletzungen gefordert. Um den ernsthaften Willen zur Beendigung der Rechtsverletzung zu demonstrieren, soll der Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärug abgeben. Die Ansprüche des jeweiligen Rechtinhabers auf Ersattung der Abmahnkosten und Schadenersatz sollen durch Zahlen eines Betrages ausgegleichen werden, der sich in der Höhe nach dem Werk richtet, dass Gegenstand der Abmahnung ist. Bei einem Film fordert die Kanzlei Waldorf Frommer normalerweise 815 €, bei Serien ab 469 € bis zu mehr als 1.000 €, wenn mehrere Folgen einer Serie betroffen sind.
Was tun bei Abmahung Waldorf Frommer?
Ich empfehle Ihnen von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen - zum Beispiel mich. Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit und stehe Ihnen auch am Wochenende telefonisch oder per eMail für Ihre Anfrage Vertretung Filesharing zur Verfügung.Die Vertretung erfolgt zum Pauschalpreis.