Abmahnung Filesharing: Staatsanwaltschaft Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland Ermittlung von IP-Adressen ab bei Verstößen über Peer to Peer Netzwerke wie emule, torrent etc.

Abmahnung Filesharing
08.07.2009 2301 Mal gelesen

Als eine der ersten Staatsanwaltschaften weigert sich die Berliner Staatsanwaltschaft, über IP-Adressen Raubkopierer zu ermitteln.

In diesem Jahr wurde das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verabschiedet, welches im September in Kraft tritt. Es erlaubt den Anwälten der Musikindustrie, Daten von Nutzern illegaler Tauschbörsen auch ohne die Hilfe von Staatsanwälten direkt beim Provider zu erfragen - sofern ein Richter ein "gewerbliches Ausmaß" bestätigen kann. Da aber der normale Tauschbörsennutzer meist kein Gewerbetreibender ist, hat die Musikindustrie in solchen Fällen keinen Anspruch, den Provider zu fragen, wer hinter einer IP-Nummer steckt. Abmahnanwälte müssen sich also nach wie vor an die Staatsanwaltschaften wenden, um an die Daten von verdächtigen Anschlussbesitzern zu gelangen. Dieses Verfahren wird jedoch von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt.

Der "Süddeutschen Zeitung" sagte die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker, dass die Abmahnungen von Filesharern unverhältnismäßig wären. Um tatsächlich etwas Beweisbares zu finden, müsste man Hausdurchsuchungen durchführen, Zeugen befragen und PCs sicherstellen. Dieser Aufwand sei gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Zudem würden Abmahnanwälte auf einer extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen. Sofern es sich nicht um gewerbsmäßige Verstöße handele, zähle Filesharing zu den kleineren Verfehlungen.

 
 
Medienrecht mainz
 
Das vollständige Interview finden Sie unter: www.sueddeutsche.de

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