Kanzlei FAREDS mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Spinnin’ Records ab

Kanzlei FAREDS mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Spinnin’ Records ab
12.01.2015199 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke unterstützt Sie gerne.

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um die Tonaufnahme: "Oliver Heldens - Gecko". Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um Rechteinhaber: Spinnin' Records BV, Steijnlaan 12, 1217 JS Hilversum, Niederlande.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 389,50 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8135 20 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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