FAREDS Abmahnung – TASTE ME – Malibu Media LLC

FAREDS Abmahnung – TASTE ME – Malibu Media LLC
10.01.2015307 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH mahnt seit geraumer Zeit für die Malibu Media LLC die unerlaubte Verwertung geschützter Werke ab. Gegenstand einer der aktuellen Abmahnschreiben ist der Film TASTE ME. Gefordert werden 735,00 EUR und eine Unterlassungserklärung.

Die Rechtsanwälte FAREDS mahnen derzeit im Auftrag der  Malibu Media LLC die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes TASE ME ab. Die Rechtsanwälte FAREDS behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse, einem dezentralen Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 735 EUR gefordert. 

Unterlassungserklärung zugunsten der Malibu Media LLC?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Malibu Media LLC gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte - selten unter 10.000 EUR, oft bis zu 50.000 EUR  angesetzt werden.

735,00 EUR für den Film TASTE ME?

Selbstverständlich nicht. Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film TASTE ME haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Malibu Media LLC, noch an die Rechtsanwälte FAREDS.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR begrenzt.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnschreiben der Rechtsanwälte FAREDS zusammengestellt. Schauen Sie doch mal vorbei. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie uns auch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in unserer Kanzlei unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 kontaktieren. Sie erreichen uns wochentags von 9-21 Uhr, aber auch am Wochenende zwischen 10-18 Uhr. 

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mbH im Auftrag der Malibu Media LLC für das Filmwerk "TASTE ME" betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. 

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Olympische Straße 10
14052 Berlin-Westend

Email: f.sievers@recht-hat.de                     
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de