Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing - Die richtige Reaktion

Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharing - Die richtige Reaktion
09.01.2015226 Mal gelesen
Entgegen den Darstellungen der bekannten Abmahnkanzleien hat die Rechtsprechung in 2014 die Haftung des Anschlussinhabers in zahlreichen Fällen begrenzt. Dennoch wird auch zu Jahresbeginn weiter fleißig abgemahnt. Dabei werden vielfach überzogene Forderungen geltend gemacht und die Empfänger mit kurzen Fristen unter Druck gesetzt.

Aktuelle Abmahnungen

Waldorf Frommer mahnt weiter im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Spielfilme wie "Godzilla" oder "Interstellar" ab. Auch die beliebte Physiker-Sitcom "The Big Bang Theory" und die Science-Fiction-Action-Fernsehserie "Arrow" sind weiter Gegenstand von Abmahnungen. Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH liegt mir eine Abmahnung von Waldorf Frommer zu mehreren Folgen der Serie "Homeland" vor.

Sasse und Partner schreibt weiter im Namen der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen der Zombie-Serie "The Walking Dead" und verlangt für nur eine Folge die stolze Summe von 800 Euro.

Im Bereich der Erwachsenenunterhaltung ist FAREDS z.B. für die Echo Alpha Inc. tätig und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von 735 Euro.

Die richtige Reaktion

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In vielen Fällen wird die Forderung zu Unrecht gegen Sie geltend gemacht. Dann sind Sie weder zu einer Zahlung noch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (auch nicht zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung) verpflichtet. Insbesondere in Mehrpersonenhaushalten besteht keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers. In zahlreichen aktuellen Urteilen aus dem Jahr 2014 hat die Rechtsprechung eine Haftung des Anschlussinhabers verneint. Die Prüfung, ob eine Verantwortung überhaupt besteht, sollten Sie einem mit Filesharing-Abmahnungen und der entsprechenden Rechtsprechung vertrauten Anwalt übertragen.

Selbst wenn Sie verantwortlich sind, lässt sich in den meisten Fällen eine Reduzierung der Forderung erreichen. In diesen Fällen ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erforderlich. Die den Abmahnschreiben beigefügten Erklärungen enthalten oft unnötige Schuldeingeständnisse oder binden Sie mehr, als das erforderlich ist. Die Erstellung einer auf Ihren Fall zugeschnittenen Erklärung ist eine der wichtigsten Aspekte in diesen Fällen.

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