Waldorf Frommer Abmahnung für RUHET IN FRIEDEN – A WALK ON THE TOMBSTONES

Waldorf Frommer Abmahnung für RUHET IN FRIEDEN – A WALK ON THE TOMBSTONES
29.12.2014269 Mal gelesen
Das Filmwerk "Ruhet in Frieden – A Walk On The Tombstones" ist Gegenstand einer der aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH. Wie üblich werden 815 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Unterlassungserklärung zugunsten der Universum Film GmbH?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Universum Film GmbH gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. Auch für das Filesharing minderjähriger Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber in aller Regel nur, wenn er diese nicht vor Überlassung seines Internetanschlusses über das Verbot der Teilnahme an Tauschbörsen zu Urheberrechtsverletzungen belehrt hat, vgl. BGH - Morpheus. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Wer hingegen belegen kann, dass er weder als Täter, noch als Störer für den Upload des Filmwerkes "Ruhet in Frieden - A Walk On The Tombstones" haftet, sollte SÄMTLICHE Ansprüche, also sowohl den Unterlassungsanspruch, als auch die Zahlungsansprüche zurückweisen und die Rechtsanwälte Waldorf Frommer unter Androhung der Erhebung einer negativen Feststellungsklage zum Verzicht auf die geltend gemachten Ansprüche auffordern.

815,00 EUR für den Film "Ruhet in Frieden - A Walk On The Tombstones"?

Längst nicht immer bestehen die geltend gemachten monetären Ansprüche. Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film Ruhet in Frieden haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Universum Film GmbH, noch an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR begrenzt.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen guten Überblick über die Thematik Waldorf Frommer Abmahnungen verschaffen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie uns auch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in unserer Kanzlei unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 kontaktieren.

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