Deckelung der Rechtsanwaltskosten auf 1000 Euro
Munderloh weist zudem darauf hin, dass die von § 97 a Abs.2 UrhG vorgesehene Deckelung der Rechtsaanwaltskosten auf 1000 Euro für den erstmaligen Urheberrechtsverstoß im privaten Rahmen hier nicht greift. Das halten wir schlicht für falsch. Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung der Norm Filesharing Abmahnungen im Blick gehabt. Die Deckelung kann nicht mit dem Argument verneint werden, dass der Film an eine Vielzahl von Nutzern über eine Tauschbörse bereitgestellt wurde.
Vergleich in Höhe von 780 Euro
Gegen einen Vergleichsbetrag in Höhe von 780 Euro erklärt sich der Rechteinhaber mit der Erledigung der Sache einverstanden.
Niemals ungeprüft die Unterlassungserklärung unterschreiben
Wenn eine Abmahnung wegen des Tauschs eines Pornofilms ins Haus flattert sind viele Nutzer verunsichert und wissen nicht wie Sie reagieren sollen. Zunächst einmal ist es wichtig Ruhe zu bewahren und nicht vor Scham oder aus sonstigen Gründen einfach schnell die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Die Unterlassungserklärung bindet ein Leben lang! Daher sollte immer eine Prüfung der Ansprüche durch einen Rechtsanwalt erfolgen und ausschließlich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Scheuen Sie sich nicht, auch bei einer Abmahnung für den Tausch eines pornografischen Films, bei uns anzurufen. Wir bieten Ihnen bundesweit eine kostenlose Erstberatung an und können Ihnen helfen sich gegen unberechtigte Abmahnungen zu wehren. Rufen Sie uns an: 0221 / 951 563 0