Rasch mahnt Anschlussinhaber ab – „Helene Fischer – Für einen Tag“

Rasch mahnt Anschlussinhaber ab – „Helene Fischer – Für einen Tag“
26.11.2014345 Mal gelesen
Die Rasch Rechtsanwälte mahnen derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Gegenstand der Abmahnung, die im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte (http://www.wvr-law.de/abmahnung-rasch), ist das Musikwerk "Helene Fischer - Für einen Tag". Dieses sollen die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglichgemacht haben. Dadurch seien der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Unterlassens- und Schadensersatzansprüche entstanden, die die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nun im Namen ihrer Mandantschaft geltend macht. Der Betroffene wird daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Ratsam ist es auf die Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG zu reagieren. Das einfache Ignorieren der Abmahnung hat lediglich zur Folge, dass gegen den Anschlussinhaber ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt wird, welches mit weiteren nicht nur unerheblichen Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie auch nicht voreilige den Aufforderungen nachkommen. Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk "Helene Fischer - Für einen Tag" sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren, sich die Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen.

Insbesondere wird dieser das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian nachkommen. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Webseite www.Abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!