Abmahnung WALDORF FROMMER für Constantin Film Verleih GmbH - Need for Speed

Abmahnung WALDORF FROMMER für Constantin Film Verleih GmbH - Need for Speed
10.11.2014242 Mal gelesen
Betroffen ist der auf dem gleichnamigen Computerspiel basierede US-amerikanische Actionfilm Need for Speed. Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Lizenzschadensersatz von 600 € und 215 € Anwaltskosten, insgesamt 815 € zur außergerichtlichen Erledigung des Falls.

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnt die vorstehenden Urheberrechtsverletzungen mit Schreiben vom 04.11.2014 für die obige Rechteinhaberin ab. Gegenstand der Abmahnung ist der angeblich im September 2014 öffentlich über die Tauschbörse BitTorrent angebotene Film Need for Speed.

Forderung

Gefordert wird von WALDORF FROMMER neben dem künftigen Unterlassen des offentlichen Anbietens, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 815 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit  außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

  • 600 € Lizenzschadensersatz
  • 215 € Rechtsanwaltskosten

Es wird auf sichergestellte Ermittlungsergebnisse der Firma ipoque GmbH hingewiesen.

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, dann dürfen Sie den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.

Lassen Sie Ihren Fall lieber kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu den Handlungsmöglichkeiten sichten. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte der Vorwurf nicht zutreffen, oder Sie keine Verantwortung treffen, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt.

Es sollte keinesfalls voreilig die von WALDORF FROMMER vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Meistens gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei WALDORF FROMMER erhalten Sie HIER.

Ihr
RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg