Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Dido Elizabeth Belle“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Dido Elizabeth Belle“
21.10.2014244 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainement Germany GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Vergehen an den Rechten am Film „Dido Elizabeth Belle“ ab.

Was möchte Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer)?

In ihrem Abmahnschreiben machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer ein Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 Euro. Diese Summe soll die Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und die Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) abdecken und zu einer außergerichtlichen Einigung führen. Des Weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. In dieser Erklärung erklären Sie, dass Sie künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr begehen werden.

Warum wurde ich abgemahnt und wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Der Betroffene soll innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern das britische Drama "Dido Elizabeth Belle" zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Dies verletzt die Rechte des Urhebers bzw. Rechteinhabers, da dieser allein zur öffentlichen Zugänglichmachung berechtigt ist (vgl. § 19 a UrhG).

Falls auch Sie sich dem Vorwurf des illegalen Filesharings ausgesetzt sehen, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Frist notieren. Es ist ratsam, innerhalb dieser Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, da Sie sich - sofern Sie die Abmahnung ignorieren - der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Prüfung unterzeichnet werden. Sie ist häufig zu weitgehend und kann den Abgemahnten unangemessen benachteiligen. Aus diesem Grund sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung formuliert werden, welche sich nur auf die notwendigen Angaben bezieht. Bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Dieser kann für Sie eine einzelfallgerechte Erklärung abfassen, welche eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden kann.

Weiterhin muss in jedem Fall geprüft werden, ob Sie überhaupt für die Urheberrechtsverletzung haften oder in Ihrem speziellen Fall möglicherweise ein Haftungsausschluss besteht. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hierbei auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung des Films "Dido Elizabeth Belle" erhalten haben, sollten Sie unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Sie erreichen uns für ein kostenloses Erstgespräch sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie das Kontaktformular, welches sich auf unserer Website befindet, ausfüllen. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir bundesweit in der Lage unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten und freuen uns, wenn auch Sie sich bei uns melden!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!