Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei "Need for Speed" ab

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei "Need for Speed"  ab
17.10.2014202 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte – etwa wegen Verbreitung des Films "Need for Speed" – bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? Rechtsexperte Christian Solmecke unterstützt Sie gerne. Nähere Infos gibt es auch in einem Video.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um den Film: "Need for Speed". Rechteinhaberin ist dabei die Constantin Film Verleih GmbH, die ebenfalls in München ansässig ist.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8131 97 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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