Abmahnung des deutschrap Albums King von Kollegah durch Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

 Abmahnung des deutschrap Albums King von Kollegah durch Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte
09.10.2014261 Mal gelesen
Die Rechteinhaberin Selfmade Records GmbH lässt durch die Kanzlei Bindhardt & Lenz abmahnen. Den Empfängern wird der Vorwurf gemacht, sie hätten das Musikwerk durch Filesharing auf einer Tauschbörse verbreitet. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1200 EUR gefordert.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Bindhardt & Lenz für das Album "King" von Kollegah erhalten haben:

Die Abmahnung sollte auf keinen Fall von Ihnen ignoriert werden!

Die Pflicht zu Reaktion!! Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer denkt, dass die Angelegenheit nicht so "Ernst" ist, bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahren. Die beauftragte Kanzlei kann den Unterlassungsanspruch  der Mandantschaft (Rechteinhaberin) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Die hier zusätzlich entstehenden Kosten müssen in den meisten Fällen von den Antragsgegnern (Abmahnungsempfängern) getragen werden, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten bedeutet. Durch die richtige Reaktion, nach Erhalt einer Abmahnung, kann hohe Mehrkosten vermeiden!

Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Durch die richtige anwaltliche Beratung können Sie  Kosten sparen!


Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung UNBEDINGT überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie auf keinen Fall, ohne Überprüfung, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unterlassungserklärungen ein LEBEN lang bindend und können  nicht widerrufen oder angefochten werden! Sie werden von den abmahnenden Kanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.


Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter

030 206 494 05

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

 berlin@shrecht.de

 Ihre Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg