Waldorf Frommer Abmahnung für € 815,00 – Was tun?

Waldorf Frommer Abmahnung für € 815,00 – Was tun?
04.10.2014503 Mal gelesen
Aktuell verschicken die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wieder Abmahnungen wegen Filesharings von Filmen wie Fack ju Göthe, RoboCop, The Lego Movie oder Need for Speed. Diese Abmahnungen sind oft unberechtigt.

Rechteinhaber wie die Studiocanal GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH oder die Warner Bros Entertainment GmbH haben die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München beauftragt, das illegale Anbieten ihrer urheberrechtlich geschützten Filme in Internettauschbörsen mit Abmahnungen zu verfolgen.

Das illegale Verbreiten dieser Filme in Internettauschbörsen ist in Deutschland strafbar, und zwar sowohl das Herunterladen als auch das Anbieten. Das vorgeworfene Anbieten (Upload) muss nicht zeitgleich mit dem Vorgang des Herunterladens geschehen sein. Der Download kann schon Monate zuvor passiert sein. Daher kommt es häufig vor, dass Gäste die Übeltäter sind, die sich mit dem WLAN des Betroffenen verbunden haben.

In den Abmahnungen werden die betroffenen Internetanschlussinhaber aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie € 815,00 zu bezahlen. Dabei gehen die Anwälte davon aus, dass der Anschlussinhaber, über dessen IP-Adresse der Film angeboten wurde, tatsächlich auch als Täter oder Störer haftet. Dies ist jedoch oft gar nicht der Fall, so dass es viele Sachverhalte gibt, in denen weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, noch etwas bezahlt werden muss.

Muss der Abgemahnte bei einer Waldorf Frommer Abmahnung immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nein. Dies sollte er nur dann (und dann in modifizierter Form), wenn er als Täter oder Störer haftet. Zunächst vermutet die deutsche Rechtsprechung, dass der Internetanschlussinhaber selbst auch der Täter des Uploads der Filme Fack ju GötheRoboCop, The Lego Movie oder Need for Speed war. Diese Vermutung kann man (wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter war) dadurch entkräften, dass andere Personen den Internetanschluss mitnutzen, die als Täter in Frage kommen.

Obwohl nicht Täter, kann der Anschlussinhaber aber auch als Störer haften (nur auf Unterlassung, nicht auf Anwaltskosten), wenn der gewisse Pflichten verletzt hat. Wenn der Anschlussinhaber also nicht der Täter war, so muss geprüft werden, ob er bezüglich seiner Mitnutzer in irgend einer Weise pflichtwidrig gehandelt hat. 

Wann kann die Haftung des Anschlussinhabers entfallen?

Der Bundesgerichtshof hat in drei Grundsatzurteilen (Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger; Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN; Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern) entschieden, wann der Anschlussinhaber in diesen Fällen haftet und wann nicht.

Sofern eine Haftung entfällt, muss weder der Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, noch eine Zahlung geleistet werden. Der Unterlassungsanspruch ist der Kern der Abmahnung. Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllen Sie diesen Anspruch und haften fortan lebenslang für erneute Verstöße, so dass die Abmahnung bereits aus diesem Grunde weder "erledigt" noch "erfolgreich abgewehrt" ist, ganz im Gegenteil. Erst recht tappen Sie in die Falle, wenn Sie zusätzlich noch € 150,00 an Waldorf Frommer bezahlen.

Gegen Sie also nie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie nicht haften. Dies kann Sie in Zukunft tausende Euro kosten.

Schutz vor "weiteren" Abmahnungen?

Zunächst gibt es so etwas wie "Folgeabmahnungen" nicht. Hüten Sie sich vor derartigen Angeboten. Es macht aufgrund der erhebliche gesunkenen Anwaltskosten keinen Sinn mehr, vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verschicken. Insbesondere nicht, indem man an "weitere Abmahnkanzleien" Unterlassungserklärungen schickt.  

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung tun sollten

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber für den Upload der Filme Fack ju GötheRoboCop, The Lego Movie oder Need for Speed haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 (auch am Wochenende!) an oder nutzen Sie das Kontaktformular für Waldorf Frommer Abmahnungen.


Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de