Abmahnung Filesharing: Kanzlei Waldorf Frommer – Tele München - Nymphomaniac I und II

Abmahnung Filesharing: Kanzlei Waldorf Frommer – Tele München -  Nymphomaniac I und II
01.10.2014268 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell liegt und eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München zur Bearbeitung vor. Auftraggeberin ist die Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft. Abgemahnt wird das illegale Bereitstellen von Filmen über sog. Filesharing Tauschbörsen wie etwa bittorrent. Konkret geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen an den Filmen

  • Nymphomaniac I und
  • Nymphomanic II

Wegen dieser Rechtsverletzung machen Waldorf Frommer Unterlassung und Schadenersatzansprüche geltend. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 1.481,30 € ( bei einem Film sind es 815 €).

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des illegalen Bereitstellens des Films Nymphomaniac erhalten haben, raten wir einen auf das Urheberecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Es geht darum Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu überprüfen. Im Internet wird zum Teil dazu geraten, derartige Abmahnungen zu ignorieren. Dies können wir in keinem Fall raten- es drohen teure Gerichtsverfahren. Unsere Kanzlei werden regelmäßig Fälle vorgelegt, in welchen Waldorf Frommer bereits einen Mahnbescheid beantragt hat.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net