Abmahnungen drohen auch bei Dawanda!

Abmahnungen drohen auch bei Dawanda!
01.10.2014456 Mal gelesen
Ist Ihr Shop rechtssicher? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk - Die E-Commer Kanzlei

Die meisten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen die uns erreichen betreffen die Internethandelsplattform Ebay. Abmahnungen drohen aber auch auf allen anderen Plattformen. So unter anderen auch auf Dawanda. Dort verkaufen häufig sehr kleine Onlinehändler, die Ihre Produkte selber anfertigen. Meist ist dies eher ein Hobby als das es ums Geld verdienen geht. Was viele nicht wissen, dass für Sie die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten, wie für die großen Onlineshops. Gerne abgemahnt wird etwa eine fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung. Gefordert werden in den Abmahnungen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Welche Reaktionsmöglichkeiten hat man bei erhalt einer solchen Abmahnung.

Grds. sollte die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Häufig ist eine solche auch mit überzogenen Forderungen verbunden.

Nicht empfehlen können wir einfach die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und/oder den Geldbetrag zu überweisen. Eine Unterlassungserklärung wirkt ein Leben lang. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weitgehend. Auch muss sichergestellt sein, dass bei Abgabe einer Unterlassungserklärung die Verstö0e abgestellt sind. Ansonsten drohen hohe Vertragsstrafen!

Wir helfen Ihnen bei Erhalt von Abmahnungen und machen Ihren Online Aufritt rechtssicher.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net