Bindhardt & Lenz mahnen im Auftrag für Bushido ab – Streitwert 37.500 Euro

Bindhardt & Lenz mahnen im Auftrag für Bushido ab – Streitwert 37.500 Euro
28.09.2014309 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt und Lenz Rechtsanwälte mahnt seit langer Zeit wieder im Namen von Bushido im Bereich des Filesharings ab. Es geht um das Musikalbum „Sonny Black“ des Künstlers, das insgesamt 15 Musiktitel beinhaltet.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Erstaunlich ist dabei jedoch der angesetzte Streitwert in Höhe von 37.500 Euro nach dem sich die Rechtsanwaltskosten berechnen, die in Höhe von 1336,90 Euro gelten gemacht werden. Hinzu kommt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 3000 Euro.

Vergleichsangebot

Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1200 Euro erklärt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit für Einverstanden.

Nicht ungeprüft die Unterlassungserklärung unterzeichnen

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8135 89 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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