Monuments Men - Ungewöhnliche Helden Abmahnung erhalten ?

Monuments Men - Ungewöhnliche Helden Abmahnung erhalten ?
19.09.2014271 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen derzeit die Urheberrechtsverletzung andem Filmwerk ab. Gefordert wird die Zahlung von 815,00 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH hat die Rechtsanwälte beauftragt die Urheberrechtsverletzung abzumahnen. Geforder wird von den Abmahnungsempfängern die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten bezüglich des Filmwerkes "Monuments Men - Ungewöhnliche Helden" erhalten?


So verhalten Sie sich richtig bei Filesharing-Abmahnungen!!!

Bewahren Sie Ruhe -! Nicht voreilig unterschreiben! Nicht voreilig zahlen!

  1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
  2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
  3. Beachten Sie die Frist!

Was ist mit der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung?

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.

Eine Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang wirksam. Vorsicht daher vor "Mustererklärungen" aus dem Internet. Ebenso Vorsicht bei der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist meist viel zu weit formuliert. Es können Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr zu korrigieren sind. In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung in einer abgeänderten(modifizierten) Form abgegeben werden. Aber überlassen Sie die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung einem Anwalt, der sich mit der Rechtsmaterie Filesharing auskennt.

Muss man den geforderten Betrag zahlen?

Nach unserer Erfahrung sind die Forderungen viel zu überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Ob Sie überhaupt die Forderung zahlen müssen oder Sie die Urheberrechtsverletzung an Ihrem Anschluss zu verantworten haben, hängt erheblich von dem Einzelfall ab. Der BGH hat vor Kurzem entschieden, dass der Anschlussinhaber zum Beispiel nicht für die Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder haftet - wenn er von dessen illegalen Aktivitäten keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12).

Dies können wir in einem ersten für Sie kostenlosen Gespräch klären.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter

030 206 494 05

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

 berlin@shrecht.de

 Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnung-hilfe.info

oder

www.shrechtsanwaelte.de