Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei der Komödie Tammy ab

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzung bei der Komödie Tammy ab
16.09.2014200 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer etwa wegen urheberrechtswidriger Verbreitung des Films Tammy über eine Tauschbörse im Internet erhalten? Hier erhalten Sie nützliche Tipps. Rechtsexperte Christian Solmecke unterstützt Sie gerne.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um den Film "Tammy". Dabei handelt es sich um eine US-amerikanische Filmkomödie. Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 9688 8156 47 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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