Abgemahnte sollen 732,50 zahlen
Geltend gemacht werden wie in ähnlichen Abmahnungen üblich Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen des vermeintlichen Tauschs der Filmdatei in einer Filesharing Börse. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 732,50 Euro zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Der Betrag setzt sich zusammen aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 500 Euro, Ermittlungskosten in Höhe von 17,50 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro. Der Streitwert wurde auf 1517,50 Euro angesetzt.
Eine rechtliche Überprüfung der Abmahnung lohnt sich
Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die häufig viel zu hoch angesetzten Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Familienmitglieder, die im Haushalt leben, den Film im Netz getauscht haben. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich in jedem Fall.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 / 968 896 460 0 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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