Waldorf Frommer Abmahnung - MAMAN UND ICH

Waldorf Frommer Abmahnung - MAMAN UND ICH
03.09.2014204 Mal gelesen
Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes MAMAN UND ICH abmahnen. Gefordert ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 815 EUR-

Das Filmwerk "MAMAN UND ICH" ist Gegenstand einer uns heute zur Prüfung vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse, einem dezentralen Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UhrG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 815 EUR gefordert. 

Muss immer eine Unterlassungserklärung abgeben werden?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet. 

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Müssen die 815,00 EUR in jeden Fall bezahlt werden?

Selbstverständlich nicht. Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film MAMAN UND ICH haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft, noch an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf 124,00 EUR begrenzt.

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zusammengestellt. Schauen Sie doch mal vorbei. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Gerne können Sie uns auch im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung in unserer Kanzlei unter der Berliner Telefonnummer 030 / 323 015 90 kontaktieren.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH für das Filmwerk MAMAN UND ICH betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. 

Sievers & Collegen
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