Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Her“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Her“
21.08.2014230 Mal gelesen
Momentan mahnen die Anwälte von Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Her“ ab.

Das Science-Fiction-Filmdrama "Her" soll innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Sie sollten davon absehen, den geforderten Betrag übereilt zu zahlen. Damit schneiden Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit ab, über die Höhe des Betrags zu verhandeln. Dies ist nach erfolgter Zahlung nämlich nicht mehr möglich. Stattdessen sollten Sie daher einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und von diesem die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen.

Weiterhin sollten Sie in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ausschließen können. Jedoch sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung abändern lassen, da sie regelmäßig zu weitgehend sein wird und Sie daher benachteiligen könnte. Die sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die notwendigen Klauseln beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert sein.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Sind Sie sich zum Beispiel sicher, dass weder Sie noch ein anderer, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann es sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen ist. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Des Weiteren sollte ermittelt werden, ob Sie überhaupt haften und wenn ja inwieweit. Häufig kommt eine Haftung als Störer in Betracht. Diese Haftung ist insoweit vorteilhaft, als dass keine Schadensersatzpflicht besteht. Störer ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, sondern nur mitverantwortlich ist, da er den Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung des Films "Her" abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive einer ersten anwaltlichen Einschätzung in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns die ganze Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet seine Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!