Person Of Interest Abmahnung der TV-Serie

Person Of Interest  Abmahnung der TV-Serie
18.08.2014400 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet aktuell Abmahnung für die Warner Bros. Entertainment GmbH und fordert neben der Abgabe eine Unterlassungserklärung einen Betrag in Höhe von 519,00 EUR, wegen der Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie Person of Interest.

Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe - Ich helfe Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis!


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 Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Rechtsanwältin Scharfenberg